Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – ein Thema, das die digitale Medienwelt seit Jahren „akut“ beschäftigt.
Mit dem 25. Mai 2018 wurden die EU-DSGVO sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) verbindlich anwendbar. Der Anspruch ist hoch: Schutz personenbezogener Daten, Transparenz und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer.
Doch was passiert tatsächlich, wenn Millionen Datenschutzerklärungen überarbeitet werden? Auf nahezu jeder Website tauchen dieselben globalen Player auf: Suchmaschinen, Social-Media-Konzerne, Analyse- und Cloud-Anbieter. Ihre Namen, Unternehmenssitze und Verlinkungen wiederholen sich endlos. Datenschutzerklärungen lesen sich dadurch weniger wie Instrumente der Aufklärung, sondern eher wie unfreiwillige Werbebroschüren für eine Handvoll Unternehmen, die das digitale Leben dominieren.
Was konkret mit den „personalisierten Daten“ geschieht, kann der einzelne Mensch weder realistisch nachvollziehen noch effektiv steuern. Die Kontrolle darüber liegt letztlich nicht beim Nutzer, sondern bei der Regulierung – und vor allem bei den Algorithmen jener Datensammler, die personenbezogene Informationen mit der Treffsicherheit eines Trüffelschweins in Bestform aufspüren und verwerten.

